Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Vaterschaftsanerkennung (Beurkundung)

  • altersunabhängig

Wenn ein Kind geboren wird und die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, kann die Vaterschaft durch den leiblichen Vater anerkannt werden.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist freiwillig und nicht zu verwechseln mit einer durch das Gericht festgestellten Vaterschaft.  Die Anerkennung der Vaterschaft ist von einer dazu bestellten Urkundsperson zu erklären. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung  ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Für die Vaterschaftsanerkennung müssen Mutter und Vater persönlich erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen:
  • gültige Personalausweise/Reisepässe
  • Geburtsurkunde des Kindes oder eine Kopie der Geburtsanzeige des Krankenhauses (erhältlich beim Standesamt)
  • Mutterpass (nur bei vorgeburtlicher Anerkennung)

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich (Link zur Anmeldung)

Sonstige Informationen zur Anmeldung:
Bitte vorab einen Termin vereinbaren!
Wann
Fortlaufend
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Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen
Kosten
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Herr Becker
02361/ 50-2187
ulrich.becker@recklinghausen.de

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Frau Pallme
02361/ 50.2233
beate.pallme@recklinghausen.de



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                                        Fr.:  08.00 - 13.00 Uhr

Angebot von

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Rathausplatz 3-4, Stadthaus C, 45657 Recklinghausen

In Kooperation mit

Stadt Recklinghausen

Rathausplatz 3 und 4, 45657 Recklinghausen


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