Vaterschaftsanerkennung (Beurkundung)

Wenn ein Kind geboren wird und die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, kann die Vaterschaft durch den leiblichen Vater anerkannt werden.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist freiwillig und nicht zu verwechseln mit einer durch das Gericht festgestellten Vaterschaft. Die Anerkennung der Vaterschaft ist von einer dazu bestellten Urkundsperson zu erklären. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Für die Vaterschaftsanerkennung müssen Mutter und Vater persönlich erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen:
- gültige Personalausweise/Reisepässe
- Geburtsurkunde des Kindes oder eine Kopie der Geburtsanzeige des Krankenhauses (erhältlich beim Standesamt)
- Mutterpass (nur bei vorgeburtlicher Anerkennung)
Altersgruppe | |
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Kosten | |
Anmeldung |
Erforderlich (Link zur Anmeldung)
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Bitte vorab einen Termin vereinbaren! |
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Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen - Kosten
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ulrich.becker@recklinghausen.de
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02361/ 50.2233
beate.pallme@recklinghausen.de
Wo
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Rathausplatz 3
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