Elterngeldstelle Elternzeit-/geld

  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre

Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Beschäftigung nach der Geburt ihres Kindes zu verschaffen, um sich ihrem Kind widmen zu können.

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres.

Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der Elternzeit auch auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes übertragen werden.

Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen gleichwertig ist.

Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug von Elterngeld möglich!

Sofern Sie sich als Elternteil Zeit für die Betreuung Ihres neugeborenen Kindes nehmen und in Elternzeit gehen, haben Sie Anspruch auf Zahlung von Elterngeld. Es beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Zur Sicherung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs sollen nur notwendige persönliche Vorsprachen durchgeführt werden. Aus diesem Grund wird darum gebeten, grundsätzlich Anliegen, die nicht zwangsläufig den persönlichen Kontakt erfordern, erst einmal telefonisch, schriftlich oder per E-Mail vorzubringen. Im Bedarfsfall vereinbart der/die Sachbearbeiter/in mit Ihnen einen konkreten Vorsprachetermin. In dringenden Fällen wird Ihnen jeweils donnerstags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr Gelegenheit gegeben, ohne Termin vorzusprechen.

Wo
Elterngeldstelle
Hauptstraße 241
44649 Herne
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Frau Möser: 0 23 23 / 16 35 67                                               

Frau Wansel: 0 23 23 / 16 33 77

E-Mail elterngeld@herne.de

Zum Anbieter

Wo

Elterngeldstelle
Hauptstraße 241
44649 Herne

Wann

Montags bis Freitags nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung!

Offene Sprechzeit ohne Termin: Donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

 


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Elterngeldstelle
Name Kontaktperson: Frau Lau
E-Mail-Adresse: elterngeld@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 34 34

Angebot von

Elterngeldstelle

Hauptstraße 241, 44649 Herne

In Kooperation mit

Stadt Herne-Fachbereich Kinder-Jugend-Familie

Hauptstr. 241, 44649 Herne


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