Beistandschaft, Unterhaltsverpflichtung für Kinder

Beratung

Beistandschaft, Unterhaltsverpflichtung für Kinder

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Minderjährigen auf Antrag des alleinerziehenden Elternteils.
​Eine Beistandschaft wird nur auf Antrag eingerichtet. Antragsberechtigt ist der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Desweitern erhalten Sie Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten für Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

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Kursleitung/Ansprechperson

Buchstabe A-F, T-V:
Herr Lenz
Tel. 02361/ 50218
detlev.lenz@recklinghausen.de

Buchstabe G-H, K, W:
Frau Pallme   
Tel. 02361/ 502233
beate.pallme@recklinghausen.de

Buchstabe I, J, L-O, X-Z:
Frau Freitag
Tel. 02361/ 502229
christine.freitag@recklinghausen.de

Buchstabe P-S:
Frau Plewe
Tel. 02361/ 502240
petra.plewe@recklinghausen.de


Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

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Bitte einen Termin vereinbaren!

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Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Termin nach Vereinbarung!

Telefonisch erreichbar:    Mo.: 08.00 - 13.00 Uhr
                                         Di.: geschlossen
                                         Mi.:  08.00 - 13.00 Uhr
                                         Do.: 08.00 - 18.00 Uhr
                                         Fr.:  08.00 - 13.00 Uhr

Wo?

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen

Durchführende Organisation

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Rathausplatz 3, Stadthaus C
45657 Recklinghausen

Email

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Trägerschaft

Stadt Recklinghausen

Rathausplatz 4
45657 Recklinghausen

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

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