Elterngeld und Elternzeit
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 1. Januar 2007. Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, diein Deutschland leben, mit ihren Kinder in einem Haushalt wohnen, ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Wichtiger Hinweis: Das dadurch erzielte Einkommen wird auf die Elterngeldzahlung angerechnet!Die Elternzeit gibt den Eltern die Möglichkeit, sich um ihr Kind zu kümmern und den Kontakt zur Arbeit nicht zu verlieren.
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