Kreis Herford - Soziale Leisungen Elterngeld und Elternzeit

  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 1. Januar 2007. Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, diein Deutschland leben, mit ihren Kinder in einem Haushalt wohnen, ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Wichtiger Hinweis: Das dadurch erzielte Einkommen wird auf die Elterngeldzahlung angerechnet!Die Elternzeit gibt den Eltern die Möglichkeit, sich um ihr Kind zu kümmern und den Kontakt zur Arbeit nicht zu verlieren.

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Wo
Kreis Herford - Soziale Leisungen
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Kontakt

Christina Behring
Elterngeld (P-V) und Elternzeit
Telefon: 05221 13-1138
Telefax: 05221 13-171138
E-Mail schreiben

Bernadette Müller
Elterngeld (A-D und W-Z) und Elternzeit
Telefon: 05221 13-1139
Telefax: 05221 13-171139
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Klaudia Wardowski
Elterngeld (K-N) und Elternzeit
Telefon: 05221 13-1137
Telefax: 05221 13-171137
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Ina Schäfer
Elterngeld (E-J und O) und Elternzeit
Telefon: 05221 13-1169
Telefax: 05221 13-171169
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Zum Anbieter

Wo

Kreis Herford - Soziale Leisungen
Amtshausstraße 3
32051 Herford

Angebot von

Kreis Herford - Soziale Leisungen

Amtshausstraße 3, 32051 Herford

In Kooperation mit

Kreis Herford

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