Unterhaltsvorschuss - Hilfe für Alleinerziehende
Wer sein Kind allein erzieht, ist oft in einer schwierigen Lage. Arbeit, Kinder und Haushalt müssen allein bewältigt werden. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht den Mindestunterhalt erhält. Dann sind viele Alleinerziehende auf Unterstützung angewiesen.
Die gibt das Unterhaltsvorschussgesetz – es stellt übergangsweise eine besondere Hilfe für Alleinerziehende dar. Der ausfallende Unterhalt soll zumindest zum Teil ausgeglichen werden, ohne den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen. Diese Unterstützung richtet sich an Alleinerziehende von Kindern unter 18 Jahre.
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Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz müssen schriftlich beantragt werden.
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Stadt Herten - Unterhaltsvorschusskasse
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten - Kosten
- Kostenloses Angebot
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Bitte erkundigen Sie sich über die Telefonzentrale im Rathaus nach Ihrer/Ihrem richtigen Ansprechpartner/in unter der Telefonnummer 02366 / 303-0.
Wo
Stadt Herten - Unterhaltsvorschusskasse
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
Wann
- Montag von 8 Uhr bis 14 Uhr
- Dienstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 17:30 Uhr
- Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Herten - Unterhaltsvorschusskasse |
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Name Kontaktperson: | Zentrale Rathaus |
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Telefon: | 02366 / 303-0 |
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Stadt Herten - Unterhaltsvorschusskasse
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In Kooperation mit
Stadt Herten
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