Stadt Herten - Unterhaltsvorschusskasse Unterhaltsvorschuss - Hilfe für Alleinerziehende

  • altersunabhängig

Wer sein Kind allein erzieht, ist oft in einer schwierigen Lage. Arbeit, Kinder und Haushalt müssen allein bewältigt werden. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht den Mindestunterhalt erhält. Dann sind viele Alleinerziehende auf Unterstützung angewiesen. 

Die gibt das Unterhaltsvorschussgesetz – es stellt übergangsweise eine besondere Hilfe für Alleinerziehende dar. Der ausfallende Unterhalt soll zumindest zum Teil ausgeglichen werden, ohne den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen. Diese Unterstützung richtet sich an Alleinerziehende von Kindern unter 18 Jahre. 

  • Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz müssen schriftlich beantragt werden.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Wann
Fortlaufend
Wo
Stadt Herten - Unterhaltsvorschusskasse
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Bitte erkundigen Sie sich über die Telefonzentrale im Rathaus nach Ihrer/Ihrem richtigen Ansprechpartner/in unter der Telefonnummer 02366 / 303-0.

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Kurt-Schumacher-Straße 2
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  • ​​Montag von 8 Uhr bis 14 Uhr 
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  • Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Herten - Unterhaltsvorschusskasse
Name Kontaktperson: Zentrale Rathaus
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02366 / 303-0

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Stadt Herten - Unterhaltsvorschusskasse

Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten

In Kooperation mit

Stadt Herten

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