Unterhaltsvorschuss - Hilfe für Alleinerziehende

andere Angebotsart

Unterhaltsvorschuss - Hilfe für Alleinerziehende

Wer sein Kind allein erzieht, ist oft in einer schwierigen Lage. Arbeit, Kinder und Haushalt müssen allein bewältigt werden. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht den Mindestunterhalt erhält. Dann sind viele Alleinerziehende auf Unterstützung angewiesen. 

Die gibt das Unterhaltsvorschussgesetz – es stellt übergangsweise eine besondere Hilfe für Alleinerziehende dar. Der ausfallende Unterhalt soll zumindest zum Teil ausgeglichen werden, ohne den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen. Diese Unterstützung richtet sich an Alleinerziehende von Kindern unter 18 Jahre. 

  • Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz müssen schriftlich beantragt werden.

Was?

Art des Angebots

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Kategorie

Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien

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Kursleitung/Ansprechperson

Bitte erkundigen Sie sich über die Telefonzentrale im Rathaus nach Ihrer/Ihrem richtigen Ansprechpartner/in unter der Telefonnummer 02366 / 303-0.

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

  • ​​Montag von 8 Uhr bis 14 Uhr 
  • Dienstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 17:30 Uhr
  • Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr

Wo?

Stadt Herten - Unterhaltsvorschusskasse

Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Durchführende Organisation

Stadt Herten - Unterhaltsvorschusskasse

Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Name Kontaktperson

Zentrale Rathaus

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Trägerschaft

Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Straße 2
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Art des Trägers

Öffentlicher Träger

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