Sorgeerklärung bei nicht miteinander verheirateten Eltern
andere Angebotsart
Sorgeerklärung bei nicht miteinander verheirateten Eltern
Wenn nicht miteinander verheiratete Eltern das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen, können sie schon vor der Geburt bis zur Volljährigkeit des Kindes eine Sorgeerklärung abgeben.
Was?
Art des Angebots
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Kategorie
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Kursleitung/Ansprechperson
Bitte erkundigen Sie sich über die Telefonzentrale im Rathaus nach Ihrer/Ihrem richtigen Ansprechpartner/in unter der Telefonnummer 02366 / 303-0.
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Ja
Kosten des Angebots
kostenlos
Wann?
Termin(e)
Öffnungszeiten des Rathauses:
- Montag von 8 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
- Mittwoch von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr
- Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Wo?
Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
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Durchführende Organisation
Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
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Name Kontaktperson
Zentrale Rathaus
Telefon
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Trägerschaft
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Straße 2
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Art des Trägers
Öffentlicher Träger