Sorgeerklärung bei nicht miteinander verheirateten Eltern

andere Angebotsart

Sorgeerklärung bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Wenn nicht miteinander verheiratete Eltern das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen, können sie schon vor der Geburt bis zur Volljährigkeit des Kindes eine Sorgeerklärung abgeben.

Was?

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Kursleitung/Ansprechperson

Bitte erkundigen Sie sich über die Telefonzentrale im Rathaus nach Ihrer/Ihrem richtigen Ansprechpartner/in unter der Telefonnummer 02366 / 303-0.

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Öffnungszeiten des Rathauses:

  • Montag von 8 Uhr bis 16 Uhr
  • Dienstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Mittwoch von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr
  • Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr

Wo?

Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung

Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Durchführende Organisation

Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung

Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Name Kontaktperson

Zentrale Rathaus

Telefon

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Trägerschaft

Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Straße 2
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Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Telefon

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