Geburt und Beurkundung der Geburt in der Stadt Recklinghausen

Ein Baby!
Herzlichen Glückwunsch, sagt Ihr Standesamt und
verrät Ihnen über den Link, wie Ihr Kind in die standesamtlichen Bücher
kommt.
Sollten Sie darüberhinaus noch Fragen zu Vornamen oder zur Familiennamensführung
des Kindes, zu den zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen oder zur
Abwicklung der Formalitäten haben, beraten und informieren wir Sie gerne
telefonisch oder auch persönlich!
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Kosten | Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes, das heißt die Eintragung Ihres
Kindes in das beim Standesamt geführte Geburtenregister, ist gebührenfrei. Gleichzeitig erstellen wir auch eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde, gegebenenfalls auch für Ihr Stammbuch der Familie oder persönliche Zwecke. Gebührenfrei sind Bescheinigungen zur:
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- Wo
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Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 4
45657 Recklinghausen - Kosten
- Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes, das heißt die Eintragung Ihres
Kindes in das beim Standesamt geführte Geburtenregister, ist gebührenfrei.
Gleichzeitig erstellen wir auch eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde, gegebenenfalls auch für Ihr Stammbuch der Familie oder persönliche Zwecke.
Gebührenfrei sind Bescheinigungen zur:- Beantragung von Elterngeld bei der Kreisverwaltung (sollten Sie nicht in Recklinghausen wohnen, klicken sie hier)
- Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse - in der Regel am Sitz der Agentur für Arbeit
- Beantragung von Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse
- Taufe
- Kontakt
- Birgit Arns und Lisa Plauk
02361/ 50-1785
Stephanie Quinkenstein
02361/ 50-1785
Wo
Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 4
45657 Recklinghausen
Wann
Mo.: 8.00-13.00 Uhr
Di.: nach Terminvereinbarung
Mi.: 8.00-13.00 Uhr
Do.: 8.00-18.00 Uhr
Fr.: 8.00-13.00 Uhr
Angebot von
Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 3-4, 45655 Recklinghausen
In Kooperation mit
Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 3 - 4, 45655 Recklinghausen