• 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • altersunabhängig

Informationen unter: Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er soll helfen, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn Unterhaltszahlungen ausfallen. In diesen Fällen kann das Kind einen Vorschuss gezahlt bekommen. Den Vorschuss muss später derjenige zurückzahlen, der zum Unterhalt verpflichtet ist.
Auch Halbwaisenkinder können einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben. Diese Leistung wird dann als sogenannte „Ausfallleistung“ gewährt.

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Information zum Unterhaltsvorschussgesetz in deutscher Sprache (DE)

Information zum Unterhaltsvorschussgesetz in englischer Sprache (EN)

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich (Link zur Anmeldung)

Wo

Stadt Oberhausen - Unterhalt, Rechtliche Vertretung - Vormundschaft - Beistandschaft - Unterhaltsvorschuss
Virchowstraße 83
46047 Oberhausen


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Oberhausen - Unterhalt, Rechtliche Vertretung - Vormundschaft - Beistandschaft - Unterhaltsvorschuss
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: unterhaltsvorschusskasse@oberhausen.de
Telefon: 0208 825-9426

Angebot von

Stadt Oberhausen - Unterhalt, Rechtliche Vertretung - Vormundschaft - Beistandschaft - Unterhaltsvorschuss

Virchowstraße 83, 46047 Oberhausen

In Kooperation mit

Stadt Oberhausen

Schwartzstraße 72, 46042 Oberhausen


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