Stadt Oberhausen - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Infornationen unter: Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Der Bereich Soziales der Stadt Oberhausen ist verantwortlich für die Eingliederungshilfe für
Das Jugendamt der Stadt Oberhausen ist verantwortlich für die Eingliederungshilfe für
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist verantwortlich für die Eingliederungshilfe für
Weitere Informationen:
Seit Juli 2009 gibt es das Internetportal einfach teilhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Behinderung.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
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Kosten | |
Anmeldung |
Erforderlich (Link zur Anmeldung)
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Tel.: 0208 825-9332 |
- Wo
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Stadt Oberhausen - Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Essener Straße 53
46047 Oberhausen - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Oberhausen - Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Essener Straße 53
46047 Oberhausen
Wann
Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprache.
Servicezeiten
Mo/Di:08:00-16:00 Uhr
Mi/Fr:08:00-12:00 Uhr
Do:08:00-18:00 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Oberhausen - Hilfen für Menschen mit Behinderungen - Sozialrathaus |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | daniela.kolsek@oberhausen.de |
Telefon: | 0208 825-9332 |
Angebot von
Stadt Oberhausen - Hilfen für Menschen mit Behinderungen - Sozialrathaus
Essener Str. 53, 46047 Oberhausen
In Kooperation mit
Stadt Oberhausen
Schwartzstraße 72, 46042 Oberhausen