Stadt Dorsten Elternbeitragsstelle

  • 3 bis 6 Jahre

Elternbeiträge für 
kindertageseinrichtungen

 

Die Elternbeiträge werden in Nordrhein-Westfalen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben. Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder“.

Wir als Elternbeitragsstelle sind für alle Elternbeiträge - auch für die der Offenen Ganztagsgrundschule - zuständig.

Hierzu zählen insbesondere die Berechnung und der Einzug von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder auf dem Gebiet der Stadt Dorsten.

Hinweis: Teilen Sie uns Veränderungen Ihrer Einkünfte bitte unverzüglich mit!

Selbsteinschätzung der Einkünfte für die Festsetzung

Antrag auf Erlass des Elternbeitrages (nicht erforderlich bei Sozialleistungsbezug)

Altersgruppe
  • 3 bis 6 Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Wo
Stadt Dorsten
Halterner Straße 5
46284 Dorsten
Kontakt

Tel: 02362 - 66-4555

E-Mail: elternbeitrag@dorsten.de

Abteilungsleitung
Frau Lade
02362 66-4555
g.lade@dorsten.de

A – G            
Frau Fulde
02362 66-4569
r.fulde@dorsten.de

H – M           
Frau Latzel
02362 66-4568
pa.latzel@dorsten.de

N – Z            
Frau Seth
02362 66-3887
a.seth@dorsten.de

Zum Anbieter

Wo

Stadt Dorsten
Halterner Straße 5
46284 Dorsten

Wann

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag            08.00 – 16.00 Uhr

Dienstag         geschlossen

Mittwoch         08.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag    08.00 – 16.00 Uhr

Freitag            geschlossen


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Dorsten
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: elternbeitrag@dorsten.de
Telefon: 02362 66-4571

Angebot von

Stadt Dorsten

Bismarckstr. 5, 46284 Dorsten

In Kooperation mit

Stadt Dorsten

Halterner Str. 5, 46284 Dorsten


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