Elternbeitragsstelle
Elternbeiträge für
kindertageseinrichtungen
Die Elternbeiträge werden in Nordrhein-Westfalen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben. Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder“.
Wir als Elternbeitragsstelle sind für alle Elternbeiträge - auch für die der Offenen Ganztagsgrundschule - zuständig.
Hierzu zählen insbesondere die Berechnung und der Einzug von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder auf dem Gebiet der Stadt Dorsten.
Hinweis: Teilen Sie uns Veränderungen Ihrer Einkünfte bitte unverzüglich mit!
Selbsteinschätzung der Einkünfte für die Festsetzung
Antrag auf Erlass des Elternbeitrages (nicht erforderlich bei Sozialleistungsbezug)
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen |
- Wo
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Stadt Dorsten
Halterner Straße 5
46284 Dorsten - Kontakt
Tel: 02362 - 66-4555
E-Mail: elternbeitrag@dorsten.de
Abteilungsleitung
Frau Lade
02362 66-4555
g.lade@dorsten.deA – G
Frau Fulde
02362 66-4569
r.fulde@dorsten.deH – M
Frau Latzel
02362 66-4568
pa.latzel@dorsten.deN – Z
Frau Seth
02362 66-3887
a.seth@dorsten.de
Wo
Stadt Dorsten
Halterner Straße 5
46284 Dorsten
Wann
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag 08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 16.00 Uhr
Freitag geschlossen
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Dorsten |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | elternbeitrag@dorsten.de |
Telefon: | 02362 66-4571 |
Angebot von
Stadt Dorsten
Bismarckstr. 5, 46284 Dorsten
In Kooperation mit
Stadt Dorsten
Halterner Str. 5, 46284 Dorsten