Stadt Oberhausen - Bildung und Teilhabe (BuT) Sozialrathaus - Stadt Oberhausen - Bildung und Teilhabe (BuT)

  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • altersunabhängig

Informationen unter: Bildung und Teilhabe

Das Leistungsangebot umfasst an Leistungen für Bildung (BuT):

Ausflüge/Klassenfahrten
Übernahme von Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge oder Fahrten von Schulklassen (im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen) und Kindertageseinrichtungen.

Persönlicher Schulbedarf
Schulbedarf (Hefte, Bücher, Zirkel, usw.) wird in Höhe von 154,50 Euro übernommen. Die Zahlungen erfolgen zu Beginn der Schulhalbjahre im August mit 103,00 Euro und im Februar mit 51,50 Euro.

Ergänzende angemessene Lernförderung
Bei nachlassenden schulischen Leistungen und zur Verbesserung des Lernniveaus können auf Nachweis der Schule ortsübliche Kosten für Nachhilfe übernommen werden. Dazu muss keine Versetzungsgefährdung vorliegen.

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Das Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen wird vollständig übernommen. Ein etwaiger, von den Eltern zu zahlender Eigenanteil entfällt.

Schülerbeförderung
Die Kosten für die Beförderung von Schülern werden in Höhe des nicht vom Bereich 3-3 Schule übernommenen Eigenanteils gezahlt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine darüber hinausgehende Kostenübernahme möglich.

Auf diese Leistungen haben Kinder und Jugendliche Anspruch, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule bzw. Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Anspruchsberechtigung und Zuständigkeit

Ein Anspruch besteht für folgende Anspruchsberechtigte:

Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II:
In diesem Fall ist das Jobcenter Oberhausen für Sie zuständig.
E-Mail-Adresse: jobcenter-oberhausen.but@jobcenter-ge.de 

Bezieher/innen von Sozialhilfe nach dem SGB XII, von Wohngeld nach WoGG
oder Kinderzuschlag nach BKGG und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Hier ist der Bereich Soziale Angelegenheiten der Stadt Oberhausen für Sie zuständig.
E-Mail-Adresse: bildung-und-teilhabe@oberhausen.de

Altersgruppe
  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich (Link zur Anmeldung)

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Tel: 208 825 4145

Inklusion und Barrierefreiheit Räumliche Zugänglichkeit
  • Voll zugänglich für Rollstuhlfahrer:innen
Inhaltliche Zugänglichkeit
  • keine Angabe

Wo

Bildung und Teilhabe - BUT
Essener Straße 53
46047 Oberhausen

Wann

Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprache, zu folgenden Zeiten:

Mo/Die 08:00-16:00 Uhr

Mi/ Fr. 08:00-12:00 Uhr

Do. 08:00-18:00 Uhr

 


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Oberhausen - Bildung und Teilhabe (BuT)
Name Kontaktperson: Ute Schürmann
E-Mail-Adresse: bildung-und-teilhabe@oberhausen.de
Telefon: 0208 825-4145

Angebot von

Stadt Oberhausen - Bildung und Teilhabe (BuT)

Essener Str. 53, 46047 Oberhausen

In Kooperation mit

Stadt Oberhausen

Schwartzstraße 72, 46042 Oberhausen


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