Jugendamt Oer-Erkenschwick Kindertagespflege

  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre

Kindertagespflege kann i.d.R. ab dem 3. Lebensmonat bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gewährt werden. Vom 1. bis 3.  Lebensjahr kann zwischen Kindertagespflege und einer Kindertageseinrichtung gewählt werden (sofern ausreichend Plätze verfügbar sind). Ab Vollendung des 3. Lebensjahres kann Kindertagespflege nur als Ergänzung zu Ganztagsplätzen in einer Tageseinrichtung oder der Ganztagsbetreuung (OGS) bewilligt werden.  

Eltern haben einen Anspruch auf Kindertagespflege

  • vor dem 1. Geburtstag des Kindes bei Erwerbstätigkeit / Schule / Maßnahme beider Elternteile (bei Alleinerziehenden der Elternteil bei dem das Kind lebt)
  • ab dem 1. Lebensjahr – 3. Lebensjahr des Kindes (unabhängig von Beschäftigung der Eltern)
  • vom 3.-14. Lebensjahr des Kindes in Randzeiten ergänzend zu Kindertageseinrichtung und Schule bzw. OGS
  • bei besonderen begründeten Belastungen von Eltern

Der genaue Betreuungsbedarf wird mit Eltern in einem persönlichen Gespräch mit der Fachberatung für Kindertagespflege ermittelt.

 

Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson? 

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen persönlichen Termin, um sich beraten zu lassen.

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten

Der Kostenbeitrag für die Kindertagespflege ist von dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern, dem Alter des Kindes und der gewählten Wochenstundenzahl abhängig und der jeweils gültigen Elternbeitragstabelle zu entnehmen. 

Die Elternbeitragstabelle finden Sie weiter oben. 

Anmeldung Erforderlich
Wo
Jugendamt Oer-Erkenschwick
Rathausplatz 1
45739 Oer-Erkenschwick
Kosten

Der Kostenbeitrag für die Kindertagespflege ist von dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern, dem Alter des Kindes und der gewählten Wochenstundenzahl abhängig und der jeweils gültigen Elternbeitragstabelle zu entnehmen. 

Die Elternbeitragstabelle finden Sie weiter oben. 

Kontakt

Frau Zhang-Wehle

Telefon: 02368 / 691-361

Frau Blendermann

Telefon: 02368 / 691-370

E-Mail: tagespflege@oer-erkenschwick.de

Zum Anbieter

Wo

Jugendamt Oer-Erkenschwick
Rathausplatz 1
45739 Oer-Erkenschwick

Wann

Montag        08:30-09:30 Uhr  
Dienstag      08:30-09:30 Uhr  
Donnerstag 15:00-16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung.  


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Jugendamt Oer-Erkenschwick
Name Kontaktperson: Frau Zhang-Wehle, Frau Blendermann
E-Mail-Adresse: tagespflege@oer-erkenschwick.de
Telefon: 02368 / 691-361 oder 02368 / 691-370

Angebot von

Jugendamt Oer-Erkenschwick

Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick

In Kooperation mit

Stadt Oer-Erkenschwick

Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick


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