Kindertagespflege

Kindertagespflege kann i.d.R. ab dem 3. Lebensmonat bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gewährt werden. Vom 1. bis 3. Lebensjahr kann zwischen Kindertagespflege und einer Kindertageseinrichtung gewählt werden (sofern ausreichend Plätze verfügbar sind). Ab Vollendung des 3. Lebensjahres kann Kindertagespflege nur als Ergänzung zu Ganztagsplätzen in einer Tageseinrichtung oder der Ganztagsbetreuung (OGS) bewilligt werden.
Eltern haben einen Anspruch auf Kindertagespflege
- vor dem 1. Geburtstag des Kindes bei Erwerbstätigkeit / Schule / Maßnahme beider Elternteile (bei Alleinerziehenden der Elternteil bei dem das Kind lebt)
- ab dem 1. Lebensjahr – 3. Lebensjahr des Kindes (unabhängig von Beschäftigung der Eltern)
- vom 3.-14. Lebensjahr des Kindes in Randzeiten ergänzend zu Kindertageseinrichtung und Schule bzw. OGS
- bei besonderen begründeten Belastungen von Eltern
Der genaue Betreuungsbedarf wird mit Eltern in einem persönlichen Gespräch mit der Fachberatung für Kindertagespflege ermittelt.
Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen persönlichen Termin, um sich beraten zu lassen.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | Der Kostenbeitrag für die Kindertagespflege ist von dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern, dem Alter des Kindes und der gewählten Wochenstundenzahl abhängig und der jeweils gültigen Elternbeitragstabelle zu entnehmen. Die Elternbeitragstabelle finden Sie weiter oben. |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wo
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Jugendamt Oer-Erkenschwick
Rathausplatz 1
45739 Oer-Erkenschwick - Kosten
Der Kostenbeitrag für die Kindertagespflege ist von dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern, dem Alter des Kindes und der gewählten Wochenstundenzahl abhängig und der jeweils gültigen Elternbeitragstabelle zu entnehmen.
Die Elternbeitragstabelle finden Sie weiter oben.
- Kontakt
Frau Zhang-Wehle
Telefon: 02368 / 691-361
Frau Blendermann
Telefon: 02368 / 691-370
E-Mail: tagespflege@oer-erkenschwick.de
Downloads
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Wo
Jugendamt Oer-Erkenschwick
Rathausplatz 1
45739 Oer-Erkenschwick
Wann
Montag 08:30-09:30 Uhr
Dienstag 08:30-09:30 Uhr
Donnerstag 15:00-16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung.
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jugendamt Oer-Erkenschwick |
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Name Kontaktperson: | Frau Zhang-Wehle, Frau Blendermann |
E-Mail-Adresse: | tagespflege@oer-erkenschwick.de |
Telefon: | 02368 / 691-361 oder 02368 / 691-370 |
Angebot von
Jugendamt Oer-Erkenschwick
Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick
In Kooperation mit
Stadt Oer-Erkenschwick
Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick