Wohngeld/Lastenzuschuss
Wohngeld/Lastenzuschuss
Wohngeld/Lastenzuschuss wird zur wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnraum geleistet. Für Mietwohnungen wird es als Mietzuschuss und für Wohneigentum in Form des Lastenzuschusses gewährt. Die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden in der Regel für ein Jahr bewilligt. Antragsberechtigt sind jeweils der Mieter/die Mieterin bzw. der Eigentümer/die Eigentümerin. Weitergehende Informationen finden Sie beim zuständigen Ministerium des Landes NRW. Sie finden dort auch ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke, sowie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie sich Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch anonymisiert ausrechnen lassen können ohne einen konkreten Antrag stellen zu müssen.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Nina Alban
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Weitere Angaben zur Anmeldung
Es wird um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 (Raum 21 im Erdgeschoss)
Wo?
Rathaus
59174 Kamen
Durchführende Organisation
Wohngeld/Lastenzuschuß Stadt Kamen
59174 Kamen
Name Kontaktperson
Telefon
Link Anbieter
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Trägerschaft
Stadt Kamen - Fachbereich 51 - Jugend, Soziales, Schule und Sport
59174 Kamen