Vaterschaftsanerkennung, Beistandschaft, Sorgeerklärung
Vaterschaftsanerkennung, Beistandschaft, Sorgeerklärung
Jeder Elternteil, dem die elterliche Sorge für sein Kind zusteht, kann beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.
Der Beistand hat die Aufgabe, Unterhaltsansprüche geltend zu machen und die Vaterschaft festzustellen.
Eine Beistandschaft ist kostenlos, kann jederzeit beendet werden und schränkt die elterliche Sorge nicht ein.
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt wird.
Die Anerkennung der Vaterschaft und die dazugehörende Zustimmung der Mutter können beim Jugendamt beurkundet werden.
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, aber die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen, können dies beim Jugendamt erklären. Dazu wird eine Sorgeerklärung beurkundet.
Mütter eines nichtehelichen Kindes, die selbst noch minderjährig sind, können die elterliche Sorge noch nicht selbst ausüben.
Deshalb bekommt das Kind kraft Gesetzes einen Amtsvormund.
Der Amtsvormund nimmt für das Kind folgende Aufgaben wahr:
- Ausübung der Personen- und Vermögenssorge
- Feststellung der Vaterschaft
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Regelung von Erb- und Pflichtteilsrechten
Was?
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Alter des Kindes
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Wo?
Stadt Ennepetal - Fachbereich Jugend, Soziales und Bildung
58256 Ennepetal
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