Beistandschaften
Beistandschaften
Was ist eine Beistandschaft? Die Beistandschaft ist ein freiwilliges, kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes an alle allein erziehenden Elternteile. Als Beistand hilft das Jugendamt bei der Klärung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes. Wer kann einen Beistand erhalten? Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind? Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beim Jugendamt beantragt werden. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Allerdings wird für die Klärung der aktuellen Situation, sowie der weiteren Vorgehensweise ein persönliches Gesrpäch dringend empfohlen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch bereits vor Geburt des Kindes möglich. Wer ist zuständig? Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Das zuständige Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Beistands auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Frau Stefanie Thissen E-Mail: s.thissen@duelmen.de
Telefon: 02594 12-531
Frau Ursula Krajewski E-Mail: u.krajewski@duelmen.de
Telefon: 02594 12-548
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wo?
Stadt Dülmen, Jugendamt
48249 Dülmen
Durchführende Organisation
Stadt Dülmen, Jugendamt
48249 Dülmen
Name Kontaktperson
Telefon
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Trägerschaft
Stadt Dülmen
48249 Dülmen