Beistandschaften

Beratung

Beistandschaften

Was ist eine Beistandschaft? Die Beistandschaft ist ein freiwilliges, kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes an alle allein erziehenden Elternteile. Als Beistand hilft das Jugendamt bei der Klärung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes. Wer kann einen Beistand erhalten? Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind? Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beim Jugendamt beantragt werden. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Allerdings wird für die Klärung der aktuellen Situation, sowie der weiteren Vorgehensweise ein persönliches Gesrpäch dringend empfohlen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch bereits vor Geburt des Kindes möglich.   Wer ist zuständig? Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Das zuständige Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Beistands auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Weitere Angebote, Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien, Weitere Angebote

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Frau Stefanie Thissen E-Mail: s.thissen@duelmen.de

Telefon: 02594 12-531 

Frau Ursula Krajewski E-Mail: u.krajewski@duelmen.de

Telefon: 02594 12-548

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

Stadt Dülmen, Jugendamt

Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen

Durchführende Organisation

Stadt Dülmen, Jugendamt

Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen

Name Kontaktperson

Martin Gies

Telefon

Email

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Trägerschaft

Stadt Dülmen

Markt 1 - 3
48249 Dülmen