Eingliederungshilfe (gem. § 35a SGB VIII)
Eingliederungshilfe (gem. § 35a SGB VIII)
Rehabilitationsmaßnahmen der Eingliederungshilfe sollen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von jungen Menschen mit seelischer Behinderung fördern. Der Anspruch ist gesetzlich geregelt und im Wesentlichen an zwei Voraussetzungen gebunden: Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das entsprechende Lebensalter typischen Zustand, die länger als 6 Monate andauert (Feststellung durch einen Facharzt oder Therapeuten) und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Gerne stehen wir Ihnen für ein Erstberatungsgespräch nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
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Kursleitung/Ansprechperson
Die für Sie zuständige sozialpädagogischen Fachkräfte stehen für eine telefonische oder persönliche Beratung zur Verfügung. Gerne vereinbaren Sie einen Termin bei Frau Himmelberg, Frau Wessolleck oder Frau Scherder.
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wo?
Stadt Dülmen, Jugendamt
48249 Dülmen
Durchführende Organisation
Stadt Dülmen, Jugendamt
48249 Dülmen
Name Kontaktperson
Telefon
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Trägerschaft
Stadt Dülmen
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