Eingliederungshilfe (gem. § 35a SGB VIII)

Beratung

Eingliederungshilfe (gem. § 35a SGB VIII)

Rehabilitationsmaßnahmen der Eingliederungshilfe sollen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von jungen Menschen mit seelischer Behinderung fördern. Der Anspruch ist gesetzlich geregelt und im Wesentlichen an zwei Voraussetzungen gebunden: Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das entsprechende Lebensalter typischen Zustand, die länger als 6 Monate andauert (Feststellung durch einen Facharzt oder Therapeuten) und  mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Gerne stehen wir Ihnen für ein Erstberatungsgespräch nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Weitere Angebote, Spielen, lernen & erleben, Leben mit Behinderung/Krankheit des Kindes, Weitere Angebote

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Die für Sie zuständige sozialpädagogischen Fachkräfte stehen für eine telefonische oder persönliche Beratung zur Verfügung. Gerne vereinbaren Sie einen Termin bei Frau Himmelberg, Frau Wessolleck oder Frau Scherder.

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

Stadt Dülmen, Jugendamt

Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen

Durchführende Organisation

Stadt Dülmen, Jugendamt

Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen

Name Kontaktperson

Martin Gies

Telefon

Email

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Trägerschaft

Stadt Dülmen

Markt 1 - 3
48249 Dülmen