• 1 bis 3 Jahre

Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Einkommens und beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Durch das Elterngeld soll es Eltern erleichtert werden, ihre berufliche Arbeit zu unterbrechen oder einzuschränken und sich mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu nehmen.

Die Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes bezog. Auch Nichterwerbstätige (z.B. Schüler, Studenten) erhalten den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro.

Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder darüber hinaus Elterngeld-Plus erhalten.

Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beziehen. Beteiligt sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes, können zwei weitere Monate in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Basiselterngeld beziehen.

Neben dem Basiselterngeld besteht für Eltern die Möglichkeit, Elterngeld-Plus zu beanspruchen. Elterngeld-Plus beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde, wird allerdings für den doppelten Zeitraum gezahlt. Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten wollen, haben mit dem Elterngeld-Plus die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen und dadurch das volle Elterngeldbudget zu nutzen. Elterngeld-Plus und Basiselterngeld können miteinander kombiniert werden.

 

 

 

Altersgruppe
  • 1 bis 3 Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich
Wann
Fortlaufend
Wo
Elterngeldstelle
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Frau Gaida

im Treffpunkt Altstadt zweiwöchentlich freitags nach Vereinbarung:

 

Zum Anbieter

Wo

Elterngeldstelle
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Wann

zweiwöchentlich freitags nach Vereinbarung

 

im Treffpunkt Altstadt, Geschwister-Scholl-Platz,46282 Dorsten

 

 


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Amt für Familie und Jugend
Name Kontaktperson: Klaus Schaefer
E-Mail-Adresse: familienbuero@dorsten.de
Telefon: 02362 664576

Angebot von

Amt für Familie und Jugend

Bismarckstraße 5, 46284 Dorsten

In Kooperation mit

Stadt Dorsten

Bismarckstraße 5, 46284 Dorsten


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