• altersunabhängig

Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen:

Anspruch, Höhe, Dauer

Merkblatt Kindergeld

Kindergeld ab 18 Jahren

Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.

Beziehen Sie bereits Kindergeld? Informieren Sie die Familienkasse, wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Kind etwas ändert. Wenn Ihr Kind z.B. bald eine Ausbildung beendet, informieren Sie die Familienkasse am besten frühzeitig darüber. Wie Sie Ihre Familienkasse informieren, wenn Ihr Kind seine Ausbildung beendet.

Infos zu speziellen Ansprüchen:

Kindergeld kann auch an ausländische Staatsangehörige oder über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden. Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland

Für Kinder mit Behinderung gelten beim Kindergeld besondere Regeln.

Kindergeld für Kinder mit Behinderung

Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Auszahlung an andere Personen

Auch nach dem Schulabschluss eines Kindes kann in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Kindergeld nach dem Schulabschluss

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
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  • Deutsch
Wann
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Dann besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.

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Familienkasse Nordrhein-Westfalen West

In Kooperation mit

Bundesagentur für Arbeit BAG

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