Kindergeld und Kindergeldzuschlag
andere Angebotsart
Kindergeld und Kindergeldzuschlag
Kindergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Eltern von unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, haben unter besttimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeldzuschlag.
Was?
Art des Angebots
andere Angebotsart
Kategorie
Finanzielle Leistungen für Familien
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
keine Angaben
Alter des Kindes
altersunabhängig
Informationsdokumente zum Download
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Kosten des Angebots
kostenlos
Wann?
Termin(e)
Zuständige Stelle für Auskünfte und Antragstellung:
Kindergeld:
Mo. - Mi.: von 08.00 bis 12.30 Uhr
Do.: von 08.00 bis 18.00 Uhr
Kindergeldzuschlag;
Do.: von 08.00 bis 18.00 Uhr
Servicetelefon:
0800 - 4 55 55 30
Anrufe sind gebührenfrei
Mo. - Fr. von 08.00 bis 18.00 Uhr
Wo?
Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord Standort Wesel
Reeser Landstraße 61
46483 Wesel
46483 Wesel
Durchführende Organisation
Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord
Universitätsstraße 66
44789 Bochum
44789 Bochum
Name Kontaktperson
Servicetelefon: