Kindergeld und Kindergeldzuschlag

andere Angebotsart

Kindergeld und Kindergeldzuschlag

Kindergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. 

Eltern von unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, haben unter besttimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeldzuschlag

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

keine Angaben

Alter des Kindes

altersunabhängig
Informationsdokumente zum Download

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Zuständige Stelle für Auskünfte und Antragstellung:

Kindergeld:

Mo. - Mi.: von 08.00 bis 12.30 Uhr

Do.: von 08.00 bis 18.00 Uhr

 

Kindergeldzuschlag;

Do.: von 08.00 bis 18.00 Uhr

 

Servicetelefon:

0800 - 4 55 55 30

Anrufe sind gebührenfrei

Mo. - Fr. von 08.00 bis 18.00 Uhr

Wo?

Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord Standort Wesel

Reeser Landstraße 61
46483 Wesel

Durchführende Organisation

Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord

Universitätsstraße 66
44789 Bochum

Name Kontaktperson

Servicetelefon:

Telefon

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