Unterhaltsvorschuss
Beratung
Unterhaltsvorschuss
Das Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen sichert Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, unter bestimmten Voraussetzungen den Unterhalt, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt.
Was?
Art des Angebots
Beratung
Kategorie
Finanzielle Leistungen für Familien
Link zum Angebot
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Wann?
Termin(e)
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr.
In diesen Zeiten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am besten erreichbar.
Wo?
Unterhaltsvorschuss
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
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Durchführende Organisation
Jugendamt
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
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Telefon
Link Anbieter
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Trägerschaft
Kreis Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
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Art des Trägers
Öffentlicher Träger