Stadt Soest, Beistandschaften

Beratung

Stadt Soest, Beistandschaften

Der Elternteil, bei dem ein Kind lebt, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragen. Auf schriftlichen Antrag dieses Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Der Beistand wird dann zum Interessensvertreter des Kindes. Eine Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein.

Der beantragende Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit wieder aufheben.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Weitere Angebote, Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Andrea Schomacker

Beistandschaften A-Ga

Tel.: 02921/ 103-2310

Mail: a.schomacker@soest.de

 

Linda Berg 

Beistandschaften Gb-K und Vo-Z

Tel.: 02921/ 103-2327

Mail: l.berg@soest.de

 

Frau Arens 

Beistandschaften L-Sa

Tel.: 02921/ 103-2315

Mail: k.arens@soest.de

 

Wilko Lebkücher 

Beistandschaften Sb-Vi

Tel.: 02921/ 103-2316

Mail: w.lebkuecher@soest.de

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Bitte vereinbaren Sie vor der Beratung einen Termin. Bei der Terminabsprache können Sie auch abklären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Montag:            08:30 - 12:30 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag:          08:30 - 12.30 Uhr

Mittwoch:          ganztägig geschlossen

Donnerstag:      08:30 - 12:30 Uhr / 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag:             08:30 - 12:30 Uhr

Wo?

Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales

Am Vreithof 8
59494 Soest

Durchführende Organisation

Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales

Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon

Email

Link Anbieter

Alle Angebote dieses Anbieters