Stadt Soest, Beistandschaften
Stadt Soest, Beistandschaften
Der Elternteil, bei dem ein Kind lebt, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragen. Auf schriftlichen Antrag dieses Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Der Beistand wird dann zum Interessensvertreter des Kindes. Eine Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein.
Der beantragende Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit wieder aufheben.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Andrea Schomacker
Beistandschaften A-Ga
Tel.: 02921/ 103-2310
Mail: a.schomacker@soest.de
Linda Berg
Beistandschaften Gb-K und Vo-Z
Tel.: 02921/ 103-2327
Mail: l.berg@soest.de
Frau Arens
Beistandschaften L-Sa
Tel.: 02921/ 103-2315
Mail: k.arens@soest.de
Wilko Lebkücher
Beistandschaften Sb-Vi
Tel.: 02921/ 103-2316
Mail: w.lebkuecher@soest.de
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Weitere Angaben zur Anmeldung
Bitte vereinbaren Sie vor der Beratung einen Termin. Bei der Terminabsprache können Sie auch abklären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
Montag: 08:30 - 12:30 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12.30 Uhr
Mittwoch: ganztägig geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr / 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Wo?
Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales
59494 Soest
Durchführende Organisation
Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales
59494 Soest