Stadt Soest, Unterhaltsvorschuss
Stadt Soest, Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende Mütter und Väter können Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, wenn der andere Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt zahlt. Antragsberechtigt ist der alleinerziehende Elternteil beziehungsweise der Sozialhilfeträger.
Die Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ansprechperson des Jugendamtes.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Ihre zuständigen Ansprechpersonen:
Herr Brandt
Unterhaltsvorschuss A-F
Tel.:02921/ 103-2317
Mail: j.brandt@soest.de
Frau Stahl
Unterhaltsvorschuss G-N
Tel.:02921/ 103-2348
Mail: m.stahl@soest.de
Frau Pfeiffer
Unterhaltsvorschuss O-Z
Tel.:02921/ 103-2318
Mail: j.pfeiffer@soest.de
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
Montag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Frau Pfeiffer ist Montag Nachmittags nicht erreichbar
Frau Stahl ist Montags nicht erreichbar
Dienstag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Wo?
Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales
59494 Soest
Durchführende Organisation
Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales
59494 Soest