Geburtsurkunde

andere Angebotsart

Geburtsurkunde

Anzeige der Geburt:

Beachten Sie bitte, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden muss.

Anzeigepflichtig ist:
- der eheliche Vater,
- jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.

Sie müssen die Beurkundung Ihres Kindes selbst vornehmen.
Bei der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:

  • eine Geburtsurkunde (gebührenpflichtig)
  • eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
  • eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
  • eine Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld (gebührenfrei)
  • eine Bescheinigung für die Beantragung von Elterngeld (gebührenfrei)

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Weitere Angebote, Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Stadt Warstein
Standesamt - Frau Gockel/ Frau Leinberger

Alter des Kindes

0 bis 1 Jahre, altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

Die Geburtsurkunde ist kostenpflichtig!

Wann?

Termin(e)

Montag: 8.30 - 12.30 Uhr

Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr

Wo?

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Durchführende Organisation

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Name Kontaktperson

Frau Gockel, Frau Leinberger

Telefon

Email

Link Anbieter

Alle Angebote dieses Anbieters

Trägerschaft

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Telefon

Link Träger