Kindeswohlgefährdung
Wann spricht man von einer Gefährdung des Kindeswohls?
Wen kann ich ansprechen, wenn ich Anhaltspunkte einer möglichen Gefährdung wahrnehme?
Im Sozialgesetzbuch Acht in § 8b wird eine fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geregelt:
„(1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
(2) Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zuständigen Leistungsträger, haben gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien
1. zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie
2. zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten.“
Nehmen Sie Kontakt zum örtlichen Jugendamt auf! Wir helfen Ihnen weiter.
Altersgruppe | |
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Kosten |
- Wo
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Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Andreas Plenge, Sachgebiet Jugendhilfe
Dieplohstr. 1, 59581 Warstein
02902 81 313
Wo
Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein
Wann
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Warstein |
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Name Kontaktperson: | Herr Plenge, Herr Lewe |
E-Mail-Adresse: | a.plenge@warstein.de |
Telefon: | 02902 81313, 02902 81 360 |
Angebot von
Stadt Warstein
Dieplohstraße 1, 59581 Warstein
In Kooperation mit
Stadt Warstein
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