Unterhaltsvorschuss

andere Angebotsart

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende Mütter und Väter können Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, wenn der andere Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt zahlt.

Anträge können beim Jugendamt gestellt werden. Antragsberechtigt ist der alleinerziehende Elternteil.

Der Anspruch besteht seit dem 01.07.2017 unter gewissen Voraussetzungen bis zum 18. Lebensjahr.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Frau Thomberg; Tel.: 02902 / 81-248
E-Mail: s.thomberg@warstein.de

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Frau Thomberg
Tel.: 02902 / 81-248
E-Mail: s.thomberg@warstein.de

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr

Wo?

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Durchführende Organisation

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Name Kontaktperson

Sigird Thomberg

Telefon

Email

Link Anbieter

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Trägerschaft

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Telefon