Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Beratung

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben, können die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, wenn sie eine so genannte Sorgeerklärungen abgeben.

Voraussetzung für die Beurkundung ist die rechtskräftige Vaterschaftsanerkennung. Dazu bedarf es einer Anerkennung durch den Vater sowie die Zustimmung der Mutter, die sie ebenfalls in öffentlich beurkundenter Form abgeben muss.

Darüber hinaus können Unterhaltsverpflichtungen gegenüber (volljährigen) Kindern sowie Betreuungsunterhalt beurkundet werden.

Die Beurkundungen sind auch vor der Geburt eines Kindes möglich.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

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Kursleitung/Ansprechperson

Frau Dröge; Telefon: 02902 / 81 369
E-Mail: c.droege@warstein.de

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Frau Dröge
Telefon: 02902 / 81 369
E-Mail: c.droege@warstein.de

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr

Wo?

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Durchführende Organisation

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Name Kontaktperson

Claudia Dröge

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