Beistandschaften

Beratung

Beistandschaften

Der Elternteil, bei dem ein Kind lebt, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragen. Auf schriftlichen Antrag dieses Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Der Beistand wird dann zum Interessensvertreter des Kindes. Eine Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein. Der beantragende Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit wieder aufheben.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Frau Dröge; Telefon: 02902 / 81 369; E-Mail:
c.droege@warstein.de

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Frau Dröge
Telefon: 02902 / 81 369
E-Mail: c.droege@warstein.de

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr

Wo?

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Durchführende Organisation

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Name Kontaktperson

Claudia Dröge

Telefon

Email

Link Anbieter

Alle Angebote dieses Anbieters

Trägerschaft

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Telefon