Unterhaltsberatung, Beistandschaften und Amtsvormundschaften
Eltern, die eine einvernehmliche Unterhalts- regelung bezüglich ihrer Kinder oder mit dem volljährigen Kind erreichen wollen, können beim Jugendamt Beratung und Unterstützung zu allen relevanten Fragen in Anspruch nehmen.
In strittigen Fällen besteht bei minderjährigen Kindern die Möglichkeit, eine Beistandschaft ein- zurichten, im Rahmen derer auch der Unterhalt geklärt werden kann.
Auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem das Kind lebt, wird die Beistandschaft eingerich- tet. Die Einrichtung der Beistandschaft geschieht freiwillig.
Der Beistand hat folgende Aufgaben
- die Feststellung der Vaterschaft (außer-gerichtlich oder gerichtlich) und/oder
- die Geltendmachung von Unterhaltsansprü- chen des Kindes gegenüber dem Unterhalts- verpflichteten (Vater oder Mutter).
Der Beistand vertritt das Kind in den entspre- chenden Bereichen. Die Beistandschaft endet, wenn die Aufgabe erledigt ist, durch Antrag oder wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nimmt.
Das Jugendamt ist befugt, Beurkundungen durchzuführen
- Vaterschaftsanerkennungen mit Zustimmungs-erklärung (auch vor der Geburt)
- Gemeinsame Sorgeerklärungen (auch vor der Geburt)
- Festsetzungen / Abänderungen von Unter-haltsansprüchen des Kindes
Amtsvormundschaften
Bei Entzug des Sorgerechts für minderjährige Kinder kann das Vormundschaftsgericht das Ju- gendamt zum Vormund bestellen.
Altersgruppe | |
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Jugendamt Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Zuständigkeitsbereiche nach Buchstaben
A – R
Judith Schwibbe
Tel. 02238 - 808-305
S – Z
Roger Windus
Tel. 02238 - 808-354
Wo
Jugendamt Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jugendamt Stadt Pulheim |
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