Kindergeld
Kindergeld
Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen:
Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.
Beziehen Sie bereits Kindergeld? Informieren Sie die Familienkasse, wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Kind etwas ändert. Wenn Ihr Kind z.B. bald eine Ausbildung beendet, informieren Sie die Familienkasse am besten frühzeitig darüber.
Infos zu speziellen Ansprüchen:
- Für Kinder mit Behinderung gelten beim Kindergeld besondere Regeln.Weitere informationen dazu finden sie hier.
- Kindergeld kann auch an ausländische Staatsangehörige oder über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden. Weitere Informationen dazu finden sie hier.
- Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Weitere Informationen dazu finden sie hier.
- Auch nach dem Schulabschluss eines Kindes kann in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Weitere Informationen dazu finden sie hier.
Haben Sie noch Fragen?
Dann besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.

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Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Wo?
Familienkasse Nordrhein-Westfalen West, Standort Bergisch Gladbach
51465 Bergisch Gladbach