Kindergeld

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Kindergeld

Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen:

Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.

Beziehen Sie bereits Kindergeld? Informieren Sie die Familienkasse, wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Kind etwas ändert. Wenn Ihr Kind z.B. bald eine Ausbildung beendet, informieren Sie die Familienkasse am besten frühzeitig darüber.

Infos zu speziellen Ansprüchen:

  • Für Kinder mit Behinderung gelten beim Kindergeld besondere Regeln.Weitere informationen dazu finden sie hier.
  • Kindergeld kann auch an ausländische Staatsangehörige oder über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden. Weitere Informationen dazu finden sie hier.
  • Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Weitere Informationen dazu finden sie hier.
  • Auch nach dem Schulabschluss eines Kindes kann in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Weitere Informationen dazu finden sie hier.

Haben Sie noch Fragen?

Dann besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Wo?

Familienkasse Nordrhein-Westfalen West, Standort Bergisch Gladbach

An der Gohrsmühle 25
51465 Bergisch Gladbach

Durchführende Organisation

Bundesagentur für Arbeit (BA) - Familienkasse Nordrhein-Westfalen West

Köln

Telefon

Link Anbieter

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