Familienkasse NRW Ost Kinderzuschlag

  • altersunabhängig

Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken.

Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Empfänger von Arbeitslosengeld II - steht der Kinderzuschlag nicht zu.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Wann
Fortlaufend
Wo
Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Familienkasse/ Kindergeldstelle

Für den Raum Warstein zuständig:

Familienkasse NRW OST, Brückenstr. 10, 59872 Meschede

Zum Anbieter

Wo

Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Angebot von

Familienkasse NRW Ost

Brückenstr. 10, 59872 Meschede


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