Kinderzuschlag
Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken.
Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Empfänger von Arbeitslosengeld II - steht der Kinderzuschlag nicht zu.
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Kosten |
- Wann
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- Wo
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Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Familienkasse/ Kindergeldstelle
Für den Raum Warstein zuständig:
Familienkasse NRW OST, Brückenstr. 10, 59872 Meschede
Wo
Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein
Angebot von
Familienkasse NRW Ost
Brückenstr. 10, 59872 Meschede