Kinderzuschlag

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Kinderzuschlag

Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken.

Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Empfänger von Arbeitslosengeld II - steht der Kinderzuschlag nicht zu.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Familienkasse/ Kindergeldstelle

Für den Raum Warstein zuständig:

Familienkasse NRW OST, Brückenstr. 10, 59872 Meschede

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Durchführende Organisation

Familienkasse NRW Ost

Brückenstr. 10
59872 Meschede

Link Anbieter

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