Geburtsurkunde

andere Angebotsart

Geburtsurkunde

Anzeige der Geburt:
Beachten Sie bitte, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden muss. Anzeigepflichtig ist:
- der eheliche Vater,
- jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.

Sie müssen die Beurkundung Ihres Kindes selbst vornehmen.
Bei der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:

  • eine Geburtsurkunde (gebührenpflichtig)
  • eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
  • eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
  • eine Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld (gebührenfrei)
  • eine Bescheinigung für die Beantragung von Elterngeld (gebührenfrei)

 

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Weitere Angebote, Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Stadt Warstein

Standesamt - Frau Gockel/ Frau Leinberger

 

Alter des Kindes

0 bis 1 Jahre, altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

Die Geburtsurkunde ist kostenpflichtig!

Wann?

Termin(e)

Montag:             8.30 - 12.30 Uhr

Dienstag:           8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch:           geschlossen

Donnerstag:       8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag:              8.30 - 12.30 Uhr

Wo?

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Durchführende Organisation

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Name Kontaktperson

Frau Gockel, Frau Leinberger

Telefon

Email

Link Anbieter

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