Geburtsurkunde
andere Angebotsart
Geburtsurkunde
Anzeige der Geburt:
Beachten Sie bitte, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden muss. Anzeigepflichtig ist:
- der eheliche Vater,
- jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.
Sie müssen die Beurkundung Ihres Kindes selbst vornehmen.
Bei der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:
- eine Geburtsurkunde (gebührenpflichtig)
- eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
- eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
- eine Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld (gebührenfrei)
- eine Bescheinigung für die Beantragung von Elterngeld (gebührenfrei)
Was?
Art des Angebots
andere Angebotsart
Kategorie
Weitere Angebote, Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Stadt Warstein
Standesamt - Frau Gockel/ Frau Leinberger
Alter des Kindes
0 bis 1 Jahre, altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Kosten des Angebots
Die Geburtsurkunde ist kostenpflichtig!
Wann?
Termin(e)
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Wo?
Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein
59581 Warstein
Durchführende Organisation
Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein
59581 Warstein
Name Kontaktperson
Frau Gockel, Frau Leinberger