Kindeswohlgefährdung
Kindeswohlgefährdung
Wann spricht man von einer Gefährdung des Kindeswohls?
Wen kann ich ansprechen, wenn ich Anhaltspunkte einer möglichen Gefährdung wahrnehme?
Im Sozialgesetzbuch Acht in § 8b wird eine fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geregelt:
„(1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
(2) Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zuständigen Leistungsträger, haben gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien
1. zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie
2. zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten.“
Nehmen Sie Kontakt zum örtlichen Jugendamt auf! Wir helfen Ihnen weiter.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Kursleitung/Ansprechperson
Andreas Plenge, Sachgebiet Jugendhilfe
Dieplohstr. 1, 59581 Warstein
02902 81 313
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Wo?
Stadt Warstein
59581 Warstein
Durchführende Organisation
Stadt Warstein
59581 Warstein