Stadt Moers Unterhaltsvorschuss

  • altersunabhängig

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann. In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die „vorgestreckten“ Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Anmeldung Erforderlich

Wo

Stadt Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Moers
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse:
Telefon: 0 28 41 / 201 - 0

Angebot von

Stadt Moers

Rathausplatz 1, 47441 Moers


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