• altersunabhängig

Wohngeld (Miet- und Lastenzuschüsse) Wohngeld ist eine staatliche finanzielle Hilfe zu den Kosten Ihrer Wohnung. Gehören Sie zum Kreis der Berechtigten, haben Sie darauf einen Rechtsanspruch. Wohngeld wird als Mietzuschuss bewilligt, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind. Wohngeld wird als Lastenzuschuss bewilligt, wenn Sie Eigentümer von Wohnraum sind. Sie müssen den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen. Ob Sie einen Zuschuss erhalten und in welcher Höhe richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens sowie der Höhe der Miete oder Belastung. Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Zur Prüfung Ihres Anspruchs ist ein Antrag auf Wohngeld zu stellen. Die Angaben im Antrag müssen Sie nachweisen. Hierzu gehören auf jeden Fall ein Einkommensnachweis und eine Bescheinigung des Vermieters bzw. im Falle von Eigentum ein Nachweis der Belastung. In einigen Fällen können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein. Für die Entgegennahme des Wohngeldantrags sowie weitere Beratung stehen Ihnen während der Öffnungszeiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Wohnen (Wohngeldstelle) zur Verfügung. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wohngeldanspruch unverbindlich mit dem Wohngeldrechner NRW ausrechnen zu lassen und anschließend online einen Wohngeldantrag zu stellen. Ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie auch auf der Internetseite des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Anmeldung Erforderlich

Wo

Wohngeldstelle Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers

Angebot von

Wohngeldstelle Moers

Rathausplatz 1, 47441 Moers

In Kooperation mit

Stadt Moers

Rathausplatz 1, 47441 Moers


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