Beratung zur Elternzeit / Elterngeld

Beratung

Beratung zur Elternzeit / Elterngeld

Beratung zur Elternzeit

Die Elterngeldstelle informiert Eltern im Kreis Soest über Ansprüche auf Elternzeit. Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. 

Statt wie bisher 12 Monate können sie nun 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beanspruchen. Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

Die Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Elternzeit ist beim Arbeitgeber schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit gestellt sein. Die Antragsfrist für die Elternzeit ab dem dritten Lebensjahr beträgt 13 Wochen.

Während der Elternzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien, Weitere Angebote, Elternzeit

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Holger Scholz

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Telefonische Terminabsprache notwendig

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie

Hoher Weg 1-3
59494 Soest

Durchführende Organisation

Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie

Hoher Weg 1-3
59494 Soest

Name Kontaktperson

Holger Scholz

Telefon

Email

Link Anbieter

Alle Angebote dieses Anbieters

Trägerschaft

Kreis Soest

Hoher Weg 1-3
59494 Soest

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Name Kontaktperson

Holger Scholtz

Telefon

Email

Link Träger