Regionaler Sozialer Dienst

Beratung

Regionaler Sozialer Dienst

Hilfe zur Erziehung

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die gewöhnliche und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schädigungen des Kindes oder Jugendlichen befürchtet werden müssen. Der Regionale Sozialdienst (RSD) der Abteilung Jugend und Familie gewährt Hilfen zur Erziehung und prüft, ob es einen erzieherischen Bedarf gibt.

Erziehungsberatung ist für jedermann frei zugänglich. Hilfen zur Erziehung sind dagegen Hilfen, die eng mit dem Jugendamt abgestimmt und nur auf Antrag erhältlich sind. Bei Hilfen zur Erziehung muss außerdem ein erzieherischer Bedarf in der Familie vorliegen, der in einer sozialpädagogischen Diagnosephase festgestellt wird.

Wenn Eltern die Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen nicht mehr ohne Hilfe von außen bewältigen können, informiert der RSD über die verschiedenen und differenzierten Angebote innerhalb oder außerhalb der eigenen Familie. Der RSD fördert hierbei die Entwicklung junger Menschen durch Planung, Vermittlung und Gewährung individueller und passgenauer Hilfen zur Erziehung, zum Beispiel durch Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, durch die Unterstützung von Pflegefamilien oder Heimerziehung.

Damit Hilfe gewährt wird, muss kein schuldhaftes Versagen der Eltern vorliegen. Häufig sind es die Lebensbedingungen der Familie oder auch belastende Lebensereignisse, die den Bedarf begründen.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Spielen, lernen & erleben, Entlastung im Alltag, Weitere Angebote, Gewalterfahrung

Kursleitung/Ansprechperson

Je nach Ort unterschiedliche Ansprechpartner*innen

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Terminvereinbarung telefonisch erforderlich

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Montag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wo?

Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie

Hoher Weg 1-3
59494 Soest

Durchführende Organisation

Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie

Hoher Weg 1-3
59494 Soest

Name Kontaktperson

Thorsten Bogen

Telefon

Email

Link Anbieter

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Trägerschaft

Kreis Soest

Hoher Weg 1-3
59494 Soest

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Name Kontaktperson

Sigrid Schmidt

Telefon

Email

Link Träger