Elternzeit

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Elternzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen.
In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.

Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Das bedeutet: Sie können Ihre Elternzeit dann nehmen, wenn Sie und Ihr Kind sie wirklich brauchen.

hre Elternzeit müssen Sie nicht beantragen. Sie können Ihre Elternzeit ganz einfach bei Ihrem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anmelden.

Wenn die Elternzeit am Tag der Geburt beginnen soll, bedeutet das:

  • Für die Mutter:
    Ihre Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt normalerweise 8 Wochen dauert, reicht es, wenn Sie die Elternzeit nach der Geburt anmelden, spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist.
  • Für den Vater oder das Elternteil, das das Kind nicht zur Welt bringt:
    Sie müssen die Elternzeit 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anmelden.

Weitere Informationen rund um die Elternzeit finden Sie hier im Familienportal des Bundes.

Was?

Art des Angebots

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Kategorie

Elternzeit

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

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