Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende - auch bekannt unter Hartz IV - wird im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Es handelt sich um eine gesetzliche Leistung, die für alle erwerbsfähigen Menschen gilt, die hilfebedürftig sind, weil sie keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht.
Im Kreis Euskirchen erfüllt das Jobcenter EU - aktiv als eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und der Kreisverwaltung Euskirchen diesen gesetzlichen Auftrag.
Das Jobcenter Mechernich ist zuständig für Mechernich und Zülpich.
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Jobcenter Mechernich
Bergstraße 1
53894 Mechernich
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jobcenter Mechernich |
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