Beratung für minderjährige Mütter
Eine minderjährige Mutter kann ihr Kind aufgrund ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit nicht selbst vertreten. Kraft Gesetzes tritt daher mit der Geburt des Kindes einer minderjährigen Mutter, die nicht verheiratet ist, die gesetzliche Amtsvormundschaft ein.
Da die elterliche Sorge des minderjährigen Elternteils ruht, wird das Kind durch das Jugendamt als Vormund vertreten. Dem Jugendamt steht die Personensorge dabei grundsätzlich neben der Kindesmutter zu. Die gesetzliche Vormundschaft endet mit Eintritt der Volljährigkeit der Kindesmutter.
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Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein - Kosten
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Wo
Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein
Wann
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
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