Beratung für minderjährige Mütter

Beratung

Beratung für minderjährige Mütter

Eine minderjährige Mutter kann ihr Kind aufgrund ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit nicht selbst vertreten. Kraft Gesetzes tritt daher mit der Geburt des Kindes einer minderjährigen Mutter, die nicht verheiratet ist, die gesetzliche Amtsvormundschaft ein.

Da die elterliche Sorge des minderjährigen Elternteils ruht, wird das Kind durch das Jugendamt als Vormund vertreten. Dem Jugendamt steht die Personensorge dabei grundsätzlich neben der Kindesmutter zu.  Die gesetzliche Vormundschaft endet mit Eintritt der Volljährigkeit der Kindesmutter.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Angebote nach der Geburt, Rückbildung, Weitere Angebote, Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien

Kursleitung/Ansprechperson

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Montag:              8.30 - 12.30 Uhr

Dienstag:            8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch:            geschlossen

Donnerstag:       8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag:               8.30 - 12.30 Uhr

Wo?

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Durchführende Organisation

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Telefon

Link Anbieter

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