Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben, können die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, wenn sie eine so genannte Sorgeerklärungen abgeben.
Voraussetzung für die Beurkundung ist die rechtskräftige Vaterschaftsanerkennung. Dazu bedarf es einer Anerkennung durch den Vater sowie die Zustimmung der Mutter, die sie ebenfalls in öffentlich beurkundenter Form abgeben muss.
Darüber hinaus können Unterhaltsverpflichtungen gegenüber (volljährigen) Kindern sowie Betreuungsunterhalt beurkundet werden.
Die Beurkundungen sind auch vor der Geburt eines Kindes möglich.
Was?
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Kursleitung/Ansprechperson
Frau Dröge; Telefon: 02902 / 81 369
E-Mail: c.droege@warstein.de
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Weitere Angaben zur Anmeldung
Frau Dröge
Telefon: 02902 / 81 369
E-Mail: c.droege@warstein.de
Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Wo?
Stadt Warstein
59581 Warstein
Durchführende Organisation
Stadt Warstein
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