Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Beratung

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben, können die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, wenn sie eine so genannte Sorgeerklärungen abgeben.

Voraussetzung für die Beurkundung ist die rechtskräftige Vaterschaftsanerkennung. Dazu bedarf es einer Anerkennung durch den Vater sowie die Zustimmung der Mutter, die sie ebenfalls in öffentlich beurkundenter Form abgeben muss.

Darüber hinaus können Unterhaltsverpflichtungen gegenüber (volljährigen) Kindern sowie Betreuungsunterhalt beurkundet werden.

Die Beurkundungen sind auch vor der Geburt eines Kindes möglich.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Weitere Angebote

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Frau Dröge; Telefon: 02902 / 81 369

E-Mail: c.droege@warstein.de

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Frau Dröge

Telefon: 02902 / 81 369

E-Mail: c.droege@warstein.de

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Montag:              8.30 - 12.30 Uhr

Dienstag:            8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch:            geschlossen

Donnerstag:       8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag:               8.30 - 12.30 Uhr

Wo?

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Durchführende Organisation

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Telefon

Link Anbieter

Alle Angebote dieses Anbieters