Stadt Warstein Beistandschaften

  • altersunabhängig

Der Elternteil, bei dem ein Kind lebt, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragen. Auf schriftlichen Antrag dieses Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Der Beistand wird dann zum Interessensvertreter des Kindes. Eine Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein. Der beantragende Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit wieder aufheben.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Frau Dröge

Telefon: 02902 / 81 369

E-Mail: c.droege@warstein.de

Wann
Fortlaufend
Wo
Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Frau Dröge; Telefon: 02902 / 81 369; E-Mail: c.droege@warstein.de

Zum Anbieter

Wo

Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Wann

Montag:              8.30 - 12.30 Uhr

Dienstag:            8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch:           geschlossen

Donnerstag:       8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag:              8.30 - 12.30 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Warstein
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02902 / 810

Angebot von

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1, 59581 Warstein


nach oben>