Beistandschaften
Der Elternteil, bei dem ein Kind lebt, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragen. Auf schriftlichen Antrag dieses Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Der Beistand wird dann zum Interessensvertreter des Kindes. Eine Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein. Der beantragende Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit wieder aufheben.
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Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Frau Dröge Telefon: 02902 / 81 369 E-Mail: c.droege@warstein.de |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
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Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Frau Dröge; Telefon: 02902 / 81 369; E-Mail: c.droege@warstein.de
Wo
Stadt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein
Wann
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Warstein |
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Telefon: | 02902 / 810 |
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