Beistandschaften

Beratung

Beistandschaften

Der Elternteil, bei dem ein Kind lebt, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragen. Auf schriftlichen Antrag dieses Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Der Beistand wird dann zum Interessensvertreter des Kindes. Eine Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein. Der beantragende Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit wieder aufheben.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Frau Dröge; Telefon: 02902 / 81 369; E-Mail: c.droege@warstein.de

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Frau Dröge

Telefon: 02902 / 81 369

E-Mail: c.droege@warstein.de

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Montag:              8.30 - 12.30 Uhr

Dienstag:            8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch:           geschlossen

Donnerstag:       8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag:              8.30 - 12.30 Uhr

Wo?

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Durchführende Organisation

Stadt Warstein

Dieplohstraße 1
59581 Warstein

Telefon

Link Anbieter

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