Hilfe zum Lebensunterhalt/ Bürgergeld

Beratung

Hilfe zum Lebensunterhalt/ Bürgergeld

Wenn Sie als Eltern den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder nicht aus eigenen finanziellen Mitteln sicherstellen können, können sie entsprechend Sozialhilfe/ Bürgergeld nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch - Zweites Buch) beim "Fachbereich Soziales" im Verwaltungsgebäude am Hoogeweg in Kevelaer beantragen. (Eine Hilfe zum Lebvensunterhalt nach dem SGB II können erwerbsfähige Personen, in Form von Arbeitslosengeld II als auch nicht erwerbsfähige Personen, in Form von Bürgergeld beantragen. Bei der Berechnung der Leistungen wird die sogenannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Diese kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, wobei mindestens eine Person erwerbsfähig sein muss. Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt und wirtschaften gemeinsam, werden sie in der Regel alle zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft gesehen.)

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Abteilung "Soziales"​„ Verwaltungsgebäude am Hoogeweg“ Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer, Tel.: 02832 122 101, E-Mail: info@kevelaer.de

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Die Öffnungszeiten sind der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu finden:https://www.kevelaer.de/rathaus-politik/verwaltung/oeffnungszeiten/

Um längere Wartezeiten zu vermeiden ist eine vorherige (telefonische) Terminabsprache grundsätzlich wünschenswert.

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg" der Wallfahrtstadt Kevelaer

Hoogeweg 71
47623 Kevelaer

Durchführende Organisation

Abteilung "Soziales", Wallfahrtsstadt Kevelaer

Hoogeweg 71
47623 Kevelaer

Name Kontaktperson

Sachbearbeiter/ innen

Telefon

Link Anbieter

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