Hilfe zum Lebensunterhalt/ Bürgergeld
Hilfe zum Lebensunterhalt/ Bürgergeld
Wenn Sie als Eltern den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder nicht aus eigenen finanziellen Mitteln sicherstellen können, können sie entsprechend Sozialhilfe/ Bürgergeld nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch - Zweites Buch) beim "Fachbereich Soziales" im Verwaltungsgebäude am Hoogeweg in Kevelaer beantragen. (Eine Hilfe zum Lebvensunterhalt nach dem SGB II können erwerbsfähige Personen, in Form von Arbeitslosengeld II als auch nicht erwerbsfähige Personen, in Form von Bürgergeld beantragen. Bei der Berechnung der Leistungen wird die sogenannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Diese kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, wobei mindestens eine Person erwerbsfähig sein muss. Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt und wirtschaften gemeinsam, werden sie in der Regel alle zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft gesehen.)
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Abteilung "Soziales"„ Verwaltungsgebäude am Hoogeweg“ Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer, Tel.: 02832 122 101, E-Mail: info@kevelaer.de
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Weitere Angaben zur Anmeldung
Die Öffnungszeiten sind der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu finden:https://www.kevelaer.de/rathaus-politik/verwaltung/oeffnungszeiten/
Um längere Wartezeiten zu vermeiden ist eine vorherige (telefonische) Terminabsprache grundsätzlich wünschenswert.
Kosten des Angebots
Wo?
"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg" der Wallfahrtstadt Kevelaer
47623 Kevelaer
Durchführende Organisation
Abteilung "Soziales", Wallfahrtsstadt Kevelaer
47623 Kevelaer