Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Beratung

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Kann von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt beantragt werden - bis zur  Vollendung des 18. Lebensjahres. Für eine Beantragung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, u. a. das die Eltern getrennt lebend sind (alleinerziehend) und der Lebensunterhalt durch den anderen Elternteil nicht gezahlt wird (in Form von Unterhalt). Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Ansprechpersonen.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Informationen beim „Verwaltungsgebäude am Hoogeweg“, Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer bei Frau Ute Kruß, Tel.: 02832 122 116, E-Mail: ute.kruss@kevelaer.de oder bei Frau Nina Polkownik, Tel.: 02832 122 117, E-Mail: Nina.polkownik@kevelaer.de

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu finden: https://www.kevelaer.de/rathaus-politik/verwaltung/oeffnungszeiten/

Um längere Wartezeiten zu vermeiden ist eine vorherige (telefonische) Terminabsprache grundsätzlich wünschenswert.

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Montag, Donnerstag und Freitag 9 bis 12 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminabsprache.

Wo?

"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg" der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Hoogeweg 71
47623 Kevelaer

Durchführende Organisation

Abteilung "Soziales", Wallfahrtsstadt Kevelaer

Hoogeweg 71
47623 Kevelaer

Name Kontaktperson

Frau Ute Kruß und Frau Nina Polkownik

Telefon

Link Anbieter

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Trägerschaft