Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Kann von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt beantragt werden - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für eine Beantragung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, u. a. das die Eltern getrennt lebend sind (alleinerziehend) und der Lebensunterhalt durch den anderen Elternteil nicht gezahlt wird (in Form von Unterhalt). Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Ansprechpersonen.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Informationen beim „Verwaltungsgebäude am Hoogeweg“, Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer bei Frau Ute Kruß, Tel.: 02832 122 116, E-Mail: ute.kruss@kevelaer.de oder bei Frau Nina Polkownik, Tel.: 02832 122 117, E-Mail: Nina.polkownik@kevelaer.de
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Weitere Angaben zur Anmeldung
Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu finden: https://www.kevelaer.de/rathaus-politik/verwaltung/oeffnungszeiten/
Um längere Wartezeiten zu vermeiden ist eine vorherige (telefonische) Terminabsprache grundsätzlich wünschenswert.
Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
Montag, Donnerstag und Freitag 9 bis 12 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminabsprache.
Wo?
"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg" der Wallfahrtsstadt Kevelaer
47623 Kevelaer
Durchführende Organisation
Abteilung "Soziales", Wallfahrtsstadt Kevelaer
47623 Kevelaer