Bildung und Teilhabe

Beratung

Bildung und Teilhabe

Hier können Leistungen für Kinder beantragt werden, sofern bereits eine staatliche Leistung bezogen wird (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Kindergeldzuschlag). Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe soll Schüler*innen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. So kann unter anderem eine Kostenübernahme für Nachhilfe, Mittagessen, Vereinsbeiträge, Fahrten zur Schule, Klassenfahrten beantragt werden.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Informationen und Anträge hierzu gibt es im „Verwaltungsgebäude am Hoogeweg“. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre*n zuständigen "Leistungs"-Sachbearbeiter*in.
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Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu finden: https://www.kevelaer.de/rathaus-politik/verwaltung/oeffnungszeiten/

Um längere Wartezeiten zu vermeiden ist eine vorherige (telefonische) Terminabsprache grundsätzlich wünschenswert.

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg", Wallfahrtsstadt Kevelaer

Hoogeweg 71
47623 Kevelaer

Durchführende Organisation

Abteilung "Soziales" und Abteilung "Jobcenter", Wallfahrtsstadt Kevelaer

Hoogeweg 71
47623 Kevelaer

Name Kontaktperson

Herr Jochen Molderings und Herr Peter van Gisteren

Telefon

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Trägerschaft