Bildung und Teilhabe
Bildung und Teilhabe
Hier können Leistungen für Kinder beantragt werden, sofern bereits eine staatliche Leistung bezogen wird (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Kindergeldzuschlag). Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe soll Schüler*innen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. So kann unter anderem eine Kostenübernahme für Nachhilfe, Mittagessen, Vereinsbeiträge, Fahrten zur Schule, Klassenfahrten beantragt werden.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Informationen und Anträge hierzu gibt es im „Verwaltungsgebäude am Hoogeweg“. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre*n zuständigen "Leistungs"-Sachbearbeiter*in.
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Weitere Angaben zur Anmeldung
Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu finden: https://www.kevelaer.de/rathaus-politik/verwaltung/oeffnungszeiten/
Um längere Wartezeiten zu vermeiden ist eine vorherige (telefonische) Terminabsprache grundsätzlich wünschenswert.
Kosten des Angebots
Wo?
"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg", Wallfahrtsstadt Kevelaer
47623 Kevelaer
Durchführende Organisation
Abteilung "Soziales" und Abteilung "Jobcenter", Wallfahrtsstadt Kevelaer
47623 Kevelaer