Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten.
Er richtet sich nach dem Alter des Kindes. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten.
Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
Sie müssen den Unterhaltsvorschuss schriftlich beim Jugendamt beantragen.
Für die Beratung machen Sie bitte vorher telefonisch einen Termin aus.

Was?
Art des Angebots
Kategorie
Kursleitung/Ansprechperson
Die Sachbearbeitung ist nach Anfangsbuchstaben der Familiennamen geordnet.
B - C: Frau Schlechtweg
Telefon: 02402 13-242
D - J: Frau Schrödter
Telefon: 02402 13-471
K, L, M, T: Herr Praschinger
Telefon: 02402 13-329
S, U, V, X, Y, Z: Frau Beckers
Telefon: 02402 13-524
A, N – R, W: Frau Schlick
Telefon: 02402 13-559
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
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Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
Montag - Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Wo?
Jugendamt Stolberg
52222 Stolberg
Durchführende Organisation
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