Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende ist die Erziehung ihrer Kinder häufig ein "Drahtseilakt". Die Situation verschärft sich noch, wenn die Kinder nicht wenigstens den monatlichen Mindestunterhalt vom anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erleichtert werden. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich, nach dem gesetzlich vorgegebenen monatlichen Mindestunterhalt. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
welche weiteren Voraussetzungen es gibt, erfahren Sie auf der Homepage der Stadt unter dem Stichwort "UVG"
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