Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Beratung

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende ist die Erziehung ihrer Kinder häufig ein "Drahtseilakt". Die Situation verschärft sich noch, wenn die Kinder nicht wenigstens den monatlichen Mindestunterhalt vom anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erleichtert werden. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich, nach dem gesetzlich vorgegebenen monatlichen Mindestunterhalt. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

welche weiteren Voraussetzungen es gibt, erfahren Sie auf der Homepage der Stadt unter dem Stichwort "UVG"

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Alter des Kindes

vor der Geburt, 0 bis 1 Jahre, 1 bis 3 Jahre, 3 bis 6 Jahre, altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin:

telefonisch 02822/ 75 1700

oder per Emai: info.soziales@stadt-emmerich.de

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

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Mo-Mi 08:00 - 12:15, 14:00 - 15:30

Do 08:00 - 12:15, 14:00 - 18:00

Fr 08:00 - 12:15

Wo?

Fachbereich Arbeit und Soziales

Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein

Durchführende Organisation

Fachbereich Arbeit und Soziales

Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein

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Trägerschaft

Stadt Emmerich am Rhein

Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

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